Unsere AGB's

  1. Geltungsbereich
    Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen BB und ihren Kunden (Auftraggeber) für alle Geschäfte, sofern nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andere Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden nicht verwendet, auch wenn BB diesen nicht ausdrücklich widerspricht.
  2. Angebote/Bestellungen/Vertragsabschluss
    Alle Angebote von BB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Bestellungen/Aufträge des Kunden können schriftlich oder per Internet erfolgen. Alle Aufträge/Bestellungen des Kunden sind für BB nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von BB schriftlich bestätigt werden und verpflichten BB nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
  3. Preise
    Mangels abweichender Regelung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise lt. Preisliste des BB.
  4. Zahlungsbedingungen
    Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum - abzüglich 2 % Skonto - bzw. 30 Tage ohne Abzug auf das von Baubaron angegebene Konto zu erfolgen.
  5. Zahlungsverzug
    Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist BB für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. BB ist berechtigt, den Ersatz von tatsächlich anfallenden Mahnspesen, Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen und Verzugszinsen aufzurechnen.
  6. Eigentumsvorbehalt
    BB behält sich bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen aus dem Vertrag alle Rechte an den von BB gelieferten Waren und Dienstleistungen vor. Wenn über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an BB faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleiches herantreten, ist BB berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge/des Vertrages die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Komponenten zu verlangen und den weiteren Gebrauch zu untersagen.
  7. Ausschluss der Zurückbehaltung
    Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen zurückzuhalten. Das Recht, zurückzuhalten, wird dadurch nicht berührt.
  8. Liefertermine
    Liefertermine sind dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
    Sollte ein vereinbarter Liefertermin dennoch überschritten werden, so kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen, wenigstens 30tägigen Nachfrist vom Vertrag bezüglich der vom Verzug betroffenen Komponenten zurücktreten, sofern ihn an der Überschreitung des Liefertermines kein Verschulden trifft. BB kann vom Vertrag zurücktreten wenn sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung aus nicht von BB zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Im Fall eines aus vorstehenden Gründen erfolgten Rücktritts vom Vertrag, hat BB bereits empfangene Anzahlungen zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
    Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch BB möglich. Wenn BB der Auftragsstornierung zustimmt, kann BB neben den erbrachten Leistungen und Kosten auch eine Stornogebühr in Höhe von 20% des gesamten Auftragswertes verrechnen.
  9. Gewährleistung
    Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, leistet BB Gewähr, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung den in den Produktbeschreibungen definierten Eigenschaften entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber der Produktbeschreibung aufheben oder mindern. Eine geringfügige Minderung/unwesentlicher Mangel bleibt außer Betracht. Der Auftraggeber wird festgestellte Fehler dokumentieren und unverzüglich schriftlich der BB melden. BB wird in erster Linie durch Verbesserung gewährleisten.
    Der Auftraggeber kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Entgeltes nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die gegebenenfalls mehrfache Verbesserung des Fehlers trotz einer schriftlich gesetzten mindestens 30tägigen Nachfrist endgültig fehlschlägt.
    Die Gewährleistungsfrist beträgt die gesetzlich vorhergesehene Zeit, beginnend mit der Lieferung der Waren bzw. mit der Beendigung der Dienstleistung. Die BB übernimmt über dies keine Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung der BB Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vornimmt oder vornehmen lässt. Die Behebung von allfällig dadurch verursachten Mängeln erfolgt gegen die gesonderte Verrechnung.
  10. Haftung und Schadenersatz
    Die Baubaron GmbH haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchsgütergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
  11. Datenschutz und Geheimhaltung
    Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur Einhaltung der Bestimmungen des § 20 DSG.
  12. Verjährung
    Ansprüche aus diesem Vertrag können von beiden Vertragsteilen nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Dessen ungeachtet verjähren allfällige auf Mängel beruhende Schadensersatzansprüche mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.
  13. Gerichtsstand und anwendbares Recht
    Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach Österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland ausgeführt wird. Für die Vertragsbeziehung zu Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Villach als vereinbart.