Geltungsbereich Nachstehende Vertragsbedingungen gelten im Geschäftsverkehr zwischen BB und ihren Kunden (Auftraggeber) für alle Geschäfte, sofern nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde. Andere Bedingungen oder allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden (Auftraggeber) werden nicht verwendet, auch wenn BB diesen nicht ausdrücklich
widerspricht.
Angebote/Bestellungen/Vertragsabschluss Alle Angebote von BB sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet werden. Bestellungen/Aufträge des
Kunden können schriftlich oder per Internet erfolgen. Alle Aufträge/Bestellungen des Kunden sind für BB nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von BB schriftlich bestätigt werden und
verpflichten BB nur in dem in der Auftragsbestätigung angegebenen Umfang. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluss.
Preise Mangels abweichender Regelung gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültigen Preise lt. Preisliste des BB.
Zahlungsbedingungen Sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde, hat die Zahlung des Rechnungsbetrages innerhalb von 7 Tagen nach Rechnungsdatum - abzüglich 2 % Skonto
- bzw. 30 Tage ohne Abzug auf das von Baubaron angegebene Konto zu erfolgen.
Zahlungsverzug Kommt der Auftraggeber mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, so ist BB für die Zeit des Verzuges von der Leistung befreit. BB ist berechtigt, den
Ersatz von tatsächlich anfallenden Mahnspesen, Kosten außergerichtlicher Verfolgung von Ansprüchen und Verzugszinsen aufzurechnen.
Eigentumsvorbehalt BB behält sich bis zur vollständigen Bezahlung ihrer Forderungen aus dem Vertrag alle Rechte an den von BB gelieferten Waren und Dienstleistungen vor. Wenn
über das Vermögen des Auftraggebers ein Konkurs oder Ausgleichsverfahren eröffnet wurde oder wenn der Auftraggeber seine Zahlungen an BB faktisch eingestellt hat oder seine Gläubiger an
ihn wegen eines außergerichtlichen Vergleiches herantreten, ist BB berechtigt, unter Aufrechterhaltung der Verträge/des Vertrages die sofortige Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt
stehenden Komponenten zu verlangen und den weiteren Gebrauch zu untersagen.
Ausschluss der Zurückbehaltung Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen nicht vollständiger Gesamtlieferung, Garantie- oder Gewährleistungsansprüchen oder Bemängelungen
zurückzuhalten. Das Recht, zurückzuhalten, wird dadurch nicht berührt.
Liefertermine Liefertermine sind dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden. Sollte ein vereinbarter Liefertermin dennoch überschritten werden, so kann der Kunde unter Setzung einer angemessenen, wenigstens 30tägigen Nachfrist vom
Vertrag bezüglich der vom Verzug betroffenen Komponenten zurücktreten, sofern ihn an der Überschreitung des Liefertermines kein Verschulden trifft. BB kann vom Vertrag zurücktreten wenn
sich nach Vertragsabschluss herausstellt, dass die Lieferung aus nicht von BB zu vertretenden Gründen unmöglich wird. Im Fall eines aus vorstehenden Gründen erfolgten Rücktritts vom
Vertrag, hat BB bereits empfangene Anzahlungen zurückzuerstatten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen. Stornierungen durch den Auftraggeber sind nur mit schriftlicher Zustimmung durch BB möglich. Wenn BB der Auftragsstornierung zustimmt, kann BB neben den
erbrachten Leistungen und Kosten auch eine Stornogebühr in Höhe von 20% des gesamten Auftragswertes verrechnen.
Gewährleistung
Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, leistet BB Gewähr, dass die gelieferten Waren und Dienstleistungen zum Zeitpunkt der Lieferung/Leistungserbringung den in den
Produktbeschreibungen definierten Eigenschaften entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die ihre Tauglichkeit gegenüber der Produktbeschreibung aufheben oder mindern. Eine
geringfügige Minderung/unwesentlicher Mangel bleibt außer Betracht. Der Auftraggeber wird festgestellte Fehler dokumentieren und unverzüglich schriftlich der BB melden. BB wird in erster
Linie durch Verbesserung gewährleisten.
Der Auftraggeber kann die Rückgängigmachung des Vertrages oder die Minderung des Entgeltes nur insoweit und nur dann verlangen, wenn die gegebenenfalls mehrfache Verbesserung des Fehlers
trotz einer schriftlich gesetzten mindestens 30tägigen Nachfrist endgültig fehlschlägt.
Die Gewährleistungsfrist beträgt die gesetzlich vorhergesehene Zeit, beginnend mit der Lieferung der Waren bzw. mit der Beendigung der Dienstleistung. Die BB übernimmt über dies keine
Gewähr für Fehler, Störungen oder Schäden, die auf unsachgemäße Bedienung zurückzuführen sind. Die Gewährleistung erlischt, wenn der Auftraggeber bzw. Dritte ohne ausdrückliche Zustimmung
der BB Änderungen, Ergänzungen oder sonstige Eingriffe vornimmt oder vornehmen lässt. Die Behebung von allfällig dadurch verursachten Mängeln erfolgt gegen die gesonderte
Verrechnung.
Haftung und Schadenersatz
Die Baubaron GmbH haftet nur für Schäden bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, mit Ausnahme von Schäden an Personen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es
sich nicht um ein Verbrauchsgütergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen.
Datenschutz und Geheimhaltung
Beide Vertragsparteien sind zur Geheimhaltung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen der anderen Vertragspartei verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet seine Mitarbeiter zur
Einhaltung der Bestimmungen des § 20 DSG.
Verjährung
Ansprüche aus diesem Vertrag können von beiden Vertragsteilen nur innerhalb von drei Jahren ab ihrer Entstehung geltend gemacht werden. Dessen ungeachtet verjähren allfällige auf Mängel
beruhende Schadensersatzansprüche mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Gewährleistungsfrist.
Gerichtsstand und anwendbares Recht
Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen nach Österreichischem Recht auch dann, wenn der Auftrag im Ausland
ausgeführt wird. Für die Vertragsbeziehung zu Verbrauchern im Sinn des Konsumentenschutzgesetzes gelten die Vertragsbestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht
zwingend andere Bestimmungen vorsieht. Für eventuelle Streitigkeiten gilt die örtliche Zuständigkeit der sachlich zuständigen Gerichte in Villach als vereinbart.